| Information
Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den
Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber („Kunden“) und der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
(im Folgenden „Veranstalter“ genannt) zustande. Für diese rechtlichen Beziehungen gelten eigene
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) des Veranstalters, die neben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH („AGB“) treten.
Der Kunde stimmt diesen AGB und den ATGB des Veranstalters bei Vertragsabschluss zu.
Die CTS EVENTIM Sports GmbH vermittelt nur namens und im Auftrag des Veranstalters den Veranstaltungsvertrag,
es sei denn, sie ist im Einzelfall ausdrücklich selbst als Veranstalter ausgewiesen. Mit der Bestellung von
Tickets beauftragt der Kunde die CTS EVENTIM Sports GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufes
einschließlich Versand.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Online-Bestellsystem der CTS EVENTIM Sports GmbH
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I.
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Geltungsbereich
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Für sämtliche uns erteilten Aufträge betreffend die Lieferung von Tickets gelten im Verhältnis
zur CTS EVENTIM Sports GmbH ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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II.
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Vertragsabschluss
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1.
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Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den Bestellvorgang durch Buchung
des bzw. der von ihm gewünschten Tickets abschließt. Mit der online erfolgenden Bestätigung durch die CTS EVENTIM Sports
GmbH an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (Veranstalter oder CTS EVENTIM
Sports GmbH) zustande.
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2.
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Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der CTS EVENTIM Sports GmbH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
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3.
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Die CTS EVENTIM Sports GmbH ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, die gemäß Ziff. II 1 online bestätigt worden ist,
zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder von EVENTIM Sports aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt,
auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde,
Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts
kann auch konkludent durch Gutschrift bereits gezahlter Beträge erfolgen.
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III.
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Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
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1.
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Die Preise für Tickets können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen (siehe insofern die folgende
Ziff. 2). Sie können per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express) oder per Lastschriftverfahren zahlen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
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2.
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Bei der Internet-Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Veranstaltung variieren
kann. Porto und Versand sind darin bereits enthalten. Diese Gebühren werden Ihnen bei der Bestellung
im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
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IV.
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Widerrufs- und Rückgaberechte
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Soweit die CTS EVENTIM Sports GmbH im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der
Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag
gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht.
Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die CTS EVENTIM Sports GmbH
namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
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V.
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Obliegenheiten des Kunden
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1.
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Bitte prüfen Sie die Ihnen gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag,
den Sie im Servicebereich des Online-Shops unter "Buchungsübersicht" einsehen können. Bei offensichtlichen Falschlieferungen,
insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhalten Sie kostenlose
Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn Sie uns den Fehler unmittelbar nach Erhalt der Sendung
schriftlich anzeigen. Der Schriftform ist genüge getan, wenn Sie die Mitteilung über die Falschlieferung per Brief an CTS EVENTIM AG, Kundenservice Borussia Dortmund, Postfach 10 39 12, 28039 Bremen oder per E-Mail an die Adresse
(kundenservice-bvb@eventim.de) senden.
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2.
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Bitte informieren Sie uns telefonisch unter 01805 - 51 53 04 (0,14 €/Min. inkl. MwSt., Mobilfunkpreise max. 0,42 €/Min. inkl. MwSt.) oder per E-Mail
unter (kundenservice-bvb@eventim.de) darüber, wenn Sie die von Ihnen bestellten Tickets nicht innerhalb von 7 Tagen nach Auftragserteilung
bzw. spätestens 3 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erhalten haben; dies gilt auch, wenn Sie Ihre „print@home“-Tickets nicht erhalten haben oder
die entsprechenden pdf-Dateien nicht öffnen können.
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VI.
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Hinterlegung von Tickets
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Erfolgt die Buchung wenige Tage vor der jeweiligen Veranstaltung, so werden die Tickets nicht mehr an Sie versendet.
Bietet der Veranstalter die Möglichkeit einer „Hinterlegung“ an, werden die Tickets für Sie zur persönlichen Abholung am Veranstaltungsort hinterlegt.
Informationen über den Ort und das Datum der möglichen Abholung entnehmen Sie den Angaben im Online-Ticket-Shop.
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VII.
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Haftungsbeschränkungen, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
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1.
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Die CTS EVENTIM Sports GmbH haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.
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2.
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Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht,
haftet die CTS EVENTIM Sports GmbH beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
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3.
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Außer in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet die CTS EVENTIM Sports GmbH nicht für Schäden,
die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
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4.
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Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder der CTS EVENTIM Sports GmbH zu vertretenden,
nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
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5.
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Soweit die Haftung der CTS EVENTIM Sports GmbH nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
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VIII.
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Schlussklauseln
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1.
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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2.
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Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer
i.S.v. § 14 BGB ist.
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3.
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Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle
von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die CTS EVENTIM Sports GmbH behält sich das Recht vor,
auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
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Stand: März 2010
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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
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1.
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Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (fortan: „ATGB“) gelten für den Erwerb und die Verwendung sämtlicher
Eintrittskarten (fortan: „Ticket bzw. Tickets“) für Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm
207-209, 44137 Dortmund (fortan: „Veranstalter“) an dem jeweilig genutzten Veranstaltungsort, insbesondere im
SIGNAL IDUNA PARK, Strobelallee 50, 44139 Dortmund. Ticketbestellungen über das Internet und Bestellungen von Dauerkarten
unterliegen zudem gesonderten Bestimmungen; diese ATGB finden insoweit in ihrer jeweils gültigen Fassung ergänzend
Anwendung. Im Falle von Widersprüchen haben die ATGB Vorrang. Hinsichtlich des mit einem erworbenen Tickets ggf.
eingeräumten Anspruchs auf Beförderung mit den Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes „VRR“ kommt ein Beförderungsvertrag
ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber und dem von ihm in Anspruch genommenen Verkehrsunternehmen, in
dessen Namen der Veranstalter den im Preis des Tickets enthaltenen Fahrkostenanteil einzieht, zustande. Auf die insoweit
ggf. gesonderten Beförderungsbestimmungen des Verkehrsunternehmens wird hingewiesen.
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2.
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Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
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| (1) |
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste des Veranstalters, die Ticketkategorien
aus dem jeweils aktuellen Sitzplan des SIGNAL IDUNA PARK. Angebote des Veranstalters sind freibleibend, Bestellungen
des Erwerbers verbindlich.
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| (2) |
Pro Person werden bis zu maximal vier (4) Tickets abgegeben. Der Veranstalter behält sich vor, diese Ticketzahl nach
eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen sowie Vorzugsbedingungen, insbesondere gegenüber
Schwerbehinderten und/oder Jugendlichen unter 18 Jahren, zu gewähren. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen
können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
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| (3) |
Bestellungen werden grundsätzlich gegen Vorauskasse, z.B. Bargeld, Überweisung, EC-Karte, vom Veranstalter akzeptierte
Kreditkarte (derzeit: Mastercard, Visa, American Express), ausgeführt. Wird ausnahmsweise eine Bestellung auf
Rechnung gewährt, verpflichtet sich der Erwerber den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung
zu begleichen. Mit Überschreitung des Zahlungstermins kommt der Erwerber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Veranstalter
behält sich zudem vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf
aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
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3.
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Kein Widerrufsrecht
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Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB
anbietet, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b Abs. (3) Nr. 6 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges
Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung
durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/ der bestellten Ticket(s).
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4.
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Versand und Reklamationen
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| (1) |
Soweit vom Erwerber gewählt, erfolgt der Versand der Tickets auf Kosten und Gefahr des Erwerbers, es sei denn, dem
Veranstalter oder der von ihm beauftragten Person fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last. Die Auswahl des Transportunternehmens
liegt im freien Ermessen des Veranstalters.
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| (2) |
Der Erwerber ist verpflichtet, die Tickets nach Erwerb oder Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis,
Datum, Platznummer, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich,
spätestens binnen drei Werktagen, nach Erwerb oder Zugangs des und/oder der Tickets schriftlich, d.h. per E-Mail
oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 11 Abs. (3) genannten Stelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist
ist der Rechnungsbeleg, der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist
bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung des und/oder der Tickets. Bei berechtigter
und rechtzeitiger Reklamation stellt der Veranstalter dem Erwerber kostenfrei neue Tickets aus.
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5.
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Rücknahme und Erstattung
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| (1) |
Ein Umtausch des und/oder der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Verlust wird nur in begründeten Fällen,
die der Erwerber nachzuweisen hat, eine Ersatzticket ausgestellt. Die Kosten der Ausstellung eines Ersatztickets trägt der Erwerber.
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| (2) |
Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Erwerber den Kaufpreis gegen Rückgabe des und/oder der Tickets bei
der Vorverkaufsstelle zurück, bei welcher das und/oder die Tickets erworben wurde(n). Wird eine Veranstaltung abgebrochen,
abgesagt oder ist der Veranstalter dazu verpflichtet, Zuschauerplätze nicht oder nur teilweise zu besetzen („Geisterspiel“)
erfolgt keine Erstattung des Kaufpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten.
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| (3) |
Der Veranstalter behält sich eine Verlegung vor. In diesem Fall behalten das und/oder die Tickets ihre Gültigkeit. Eine
Rücknahme des und/oder der Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verlegung nur bis zum letzten Werktag vor
dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich.
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6.
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Veräußerung und Weitergabe von Tickets
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| (1) |
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch des Veranstaltungsortes,
zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften und zur
Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Aufrechterhaltung der vom Club
auch unter Berücksichtigung von Fanbelangen und sozialen Aspekten entwickelten Preisstruktur, liegt es im Interesse des
Veranstalters, zugunsten der Stadionsicherheit die Veräußerung und jede Weitergabe von Tickets einzuschränken. Die
kommerzielle und gewerbliche Veräußerung und Weitergabe von Tickets bleibt allein dem Veranstalter und den von ihm
autorisierten Stellen vorbehalten. Im Falle der persönlichen Verhinderung dürfen Tickets ausnahmsweise unter Beachtung
des nachstehenden Abs. (2) weitergegeben werden.
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| (2) |
Dem Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets ist es insbesondere untersagt:
- - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
- - das Ticket im Falle der privaten Weitergabe mit der Absicht, es zu einem wesentlich höheren Preis als den, der auf
dem Ticket angegeben ist, anzubieten oder zu veräußern. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn im Rahmen
von Internetauktionen, z.B. eBay, die Option „Sofortkauf“ (Festpreis) nicht ausgewählt wird oder das/die Ticket(s) auf
anderen Internet-Ticketplattformen zu einem Preis über 15 % des Originalpreises angeboten werden; der Aufschlag
von über 15% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten und die Nutzung der Logo-, Kennzeichen-,
Marken-, Urheberrechten sowie sonstigen Rechte des Veranstalters bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder
Abwicklung der privaten Weitergabe ist unzulässig;
- - das Ticket an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen und/oder bundesweiter Stadionverbote vom
Besuch von Fußballspielen ausgeschlossen wurden;
- - das Ticket an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
- - das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung,
als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn, im Wege von Verlosungen oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitalityoder
Reisepakets weiterzugeben und/oder zu verwenden.
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| (3) |
Bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets ist der jeweilige Ticketinhaber dazu verpflichtet,
diese ATGB im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger
des Tickets wirksam zu vereinbaren und einzubeziehen. Auf Verlangen des Veranstalters hat jeder Erwerber oder Empfänger
des Tickets Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Tickets ggf. zu welchem Preis an welche
Personen veräußert oder weitergegeben wurden.
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| (4) |
Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese
ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem
jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw.
ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
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| (5) |
Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem Zuwiderhandelnden
zu verweigern, ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln
sowie für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote gemäß Ziffer 6 Abs. (2) oder Pflichten des Abs.3
die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu
überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften,
weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle
gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch
unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung
weiterer rechtlicher Ansprüche und Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
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7.
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Zutritt zum SIGNAL IDUNA PARK und Recht am eigenen Bild
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| (1) |
Der Zutritt zum Veranstaltungsort unterliegt diesen ATGB und zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung
der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie der BVB Stadion GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung, die
ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird.
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| (2) |
Das Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Bei Beendigung der
Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ermäßigte Tickets berechtigen den Inhaber zum Zutritt nur in Verbindung
mit einem gültigen amtlichen Ausweis und/oder einer Bescheinigung, aus welcher der Grund der Ermäßigung hervorgeht.
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| (3) |
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen,
Waffen und gefährlichen Gegenständen, jeglichen Getränken, illegalen Drogen sowie Tieren ist untersagt. Gleiches
gilt für die Mitnahme von Foto-, Videokameras und/oder sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der
kommerziellen Nutzung, sofern keine vorherige Zustimmung des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter ist berechtigt,
Gegenstände vorgenannter Art vorläufig und entschädigungslos in Besitz zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von
menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativbeleidigenden
Parolen ist verboten. Bei Nichtbeachtung dieser Verbote erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss stehen.
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| (4) |
Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadionordnung, insbesondere die Weisungen
der Polizei, des Veranstaltungsleiters und/oder der Ordnungskräfte, sind zu beachten. Das Betreten des Spielfeldes
sowie Be- und Übersteigen von Absperrungen ist strengstens untersagt. Im gesamten Südtribünen-Bereich (S/W, Süd, S/O)
des SIGNAL IDUNA PARK ist ein Zutritt in gegnerischer Fankleidung und in ausschließlich vom Gastverein genutzten Bereichen
(Nord, N/O) ist ein Zutritt in BVB-Fankleidung untersagt.
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| (5) |
Die Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung innerhalb oder außerhalb
des Veranstaltungsorts, Verstöße gegen diese ATGB und/oder der Stadionordnung können unbeschadet weiterer
straf- und zivilrechtlicher Konsequenzen ein Stadionverbot nach sich ziehen. Das Nähere regelt die Stadionordnung.
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| (6) |
Der Aufenthalt im und am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung
(Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonderes
ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern daher ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht
gestattet, Ton, Fotos, Videos, Beschreibungen oder Resultate des Spiels aufzunehmen, es sei denn, dies erfolgt ausschließlich
für private, nicht-kommerzielle Zwecke. In keinem Fall ohne Zustimmung des Veranstalters erlaubt, sind die öffentliche
Verbreitung und/oder Wiedergabe von Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, insbesondere über das Internet zu
Verkaufszwecken oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten. Geräte oder Anlagen,
die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Clubs nicht in den Veranstaltungsort
mitgebracht werden.
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| (7) |
Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln etc. ist untersagt.
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| (8) |
Der Erwerber und/oder Inhaber eines Tickets willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich
und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen
seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen,
zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.
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8.
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Sanktionen
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| (1) |
Für jeden nicht ganz unerheblichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser ATGB kann der Veranstalter die Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro verlangen. Weitergehende Berechtigungen nach diesen ATGB – insbesondere
gemäß deren Ziffer 6 Abs. (5) – und Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
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| (2) |
Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, ohne Erstattung
des Eintrittspreises den Zutritt zum Stadion zu verweigern oder des Stadions zu verweisen, in Zukunft vom Ticketerwerb
auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen, deren gespeicherte Daten an andere Veranstalter zu übermitteln
und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
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9.
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Haftung
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| (1) |
Der Veranstalter haftet für Personen- und/oder Sachschäden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken.
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| (2) |
Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sowie die Haftung für indirekte Schäden und im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen
Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
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| (3) |
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie in den Fällen in denen Kraft Gesetzes oder in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.
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10.
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Datenschutz
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DATENSCHUTZHINWEIS
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach
den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für
die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weiter gegeben. Bei Verhängung
eines bundesweiten Stadionverbotes werden Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Grund und Dauer des
Stadionverbotes zur Durchsetzung dieses Verbotes an den DFB übermittelt, der die Daten an die Verantwortlichen
der örtlichen Stadien weiterleitet. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke und die
der Konzernunternehmen BVB Merchandising GmbH, Strobelallee 50, 44139 Dortmund, sowie Sports & Bytes
GmbH, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund erhoben und verarbeitet. Für fremde Marketingzwecke werden
ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und
bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 a.F. und § 47 Nr. 2 n.F. Bundesdatenschutzgesetz
sowie gem. § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 n.F. Bundesdatenschutzgesetz).
Hinweis:Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken
jederzeit ohne Angabe von Gründen durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an:
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund, oder durch eine E-Mail an
datenschutz@bvb.de widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen
Daten oder in Fällen eines gegen Sie verhängten Stadionverbotes. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden
wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung und zur Aufrechterhaltung
etwaiger gegen Sie verhängter Stadionverbote nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere
Versendung von Werbemitteln einschließlich unserer Kataloge an Sie einstellen.
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11.
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Schlussbestimmungen
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| (1) |
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen (IPR) und des UN-Kaufrechts (CISG).
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| (2) |
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile Dortmund. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Dortmund; dies gilt indes nicht, wenn der Erwerber bzw. Inhaber
Verbraucher ist.
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| (3) |
Bestellungen, Reklamationen und/oder Rückfragen können bei Veranstaltungen der Borussia Dortmund GmbH & Co
KGaA gerichtet werden an: Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, Ticketing, Rheinlanddamm 207-209, 44137 Dortmund.
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| (4) |
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche
Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Entsprechend ist bei einer etwaig fehlenden vertraglichen Regelung zu verfahren.
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Stand: Juni 2012
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH
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