AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Dauer- und Einzelkartenverkaufs

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Dauer- und Einzelkartenverkaufs von Hannover 96.

Für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten (Tickets) gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Zutritt zur Arena unterliegt zudem der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung.

 

1.      Die Dauerkarte gilt ausschließlich für alle 17 Heimspiele in der Bundesligasaison 2013/ 2014. Von der Gültigkeit der Dauerkarte sind sämtliche stattfindenden Sonderspiele, wie Freundschaftsspiele, Pokalspiele jeglicher Art und Relegationsspiele ausgeschlossen.

 

2.        Weitergabe der Tickets

 

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Aus diesem Grunde ist es dem Ticketerwerber nicht gestattet:

 

a)      die Tickets zum gewerblichen und/ oder kommerziellen (d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht) Weiterverkauf ohne vorherige Zustimmung durch Hannover 96 zu erwerben;

b)      die Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch Hannover 96 zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden;

c)      die Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen;

d)      Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die Arena in Hannover beschränktem Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

 

Auf Verlangen des Clubs ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.

 

Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, so wird das Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.

 

Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

 

3.         Dauer- und Einzelkarten gelten nur für den jeweiligen Inhaber.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Beeinträchtigungen der Plätze Karteninhabern einen Ausweichplatz in der gleichen Preiskategorie zuzuweisen. Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

 

4.      Die Dauer- / Tageskarte berechtigt nur eine Person zum Eintritt in die Arena. Dies gilt auch für den Fall, dass der Karteninhaber Kinder mitbringen sollte. Kinder jeden Alters benötigen eine eigene Einlasskarte. Bei Kindern unter sechs Jahren ersetzt ein dementsprechendes Ausweisdokument die Eintrittskarte, der Sitzplatzanspruch entfällt.

 

Der Kartenkäufer erkennt ausdrücklich an, dass mit den Eintrittskarten keinerlei Berechtigung oder Befugnis erworben wird, mit einem Hinweis auf die Veranstaltung, das Spiel oder Hannover 96 zu werben bzw. Marketing zu betreiben.

 

Der Kartenkäufer wird die Dauer-/Tageskarte nicht vor, während oder nach der Veranstaltung zu Marketing- oder Werbezwecken verwenden, dieses insbesondere nicht als Preis im Rahmen von Wettbewerben, Spielen, Verlosungen, Wettspielen oder vergleichbaren Aktivitäten aussetzen oder Promotion-, Werbe- oder Vermarktungstätigkeiten in Verbindung mit der Veranstaltung, dem Spiel oder Hannover 96 durchführen.

 

Der Kartenkäufer ist nicht berechtigt, evtl. vorhandene offizielle Embleme, Bezeichnungen oder Maskottchen der Veranstaltung zu verwenden. Es ist untersagt, Promotion- oder Werbeartikel jeglicher Art, Flugblätter in die Arena mitzubringen

 

5.      Ermäßigungen für den Dauerkarten-/Einzelkartenverkauf gelten für folgende Personen: Kinder bis einschließlich zum 14.Lebensjahr, Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbehinderte. Ein Nachweisdokument ist beim Zutritt zur Arena vorzulegen. Es besteht keinerlei Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis.

 

6.      Bei vergessenen Dauer- und/ oder Tageskarten stellt Hannover 96 gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € eine Ersatzkarte aus. Bei Verlust der Dauerkarte ist Hannover 96 unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat Hannover 96 nicht einzustehen. Für die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € zu zahlen. Infolge einer Beschädigung unlesbare Eintrittskarten und Zutritts-/Parkausweise berechtigen nicht zum Einlass.

Hannover 96 haftet nicht für Verlust, Diebstahl, Zerstörung, Vergessen oder Beschädigung von Eintrittskarten und Zutritts-/Parkausweisen.

 

7.      Die Versendung der Tickets an den Ticketerwerber geschieht auf Kosten und Gefahr des Ticketerwerbers, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten Hannover 96, bzw. des von Hannover 96 beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch Hannover 96.

 

8.      Bei fehlerhaften Tickets im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, müssen Reklamationen unverzüglich, binnen einer Woche nach Erhalt und Kenntnisnahme geltend gemacht werden.

9.      Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Zuschauer erkennt mit dem Kauf einer Eintrittskarte die Stadionordnung der Arena an. Den Anweisungen der Polizei, des Ordnungspersonals, der Stadionverwaltung und des Veranstalters ist Folge zu leisten. Von den zuständigen Behörden, insbesondere den Polizeibehörden getroffene oder angeordnete Maßnahmen gelten für den Kartenbesitzer als verbindlich. Insbesondere verliert er alle Rechte in Verbindung mit der Eintrittskarte, ohne einen Erstattungsanspruch zu haben, wenn infolge einer Verletzung von Verhaltensregeln die Eintrittskarte ungültig wird oder er aus dem Stadion verwiesen bzw. ihm der Zutritt zum Stadion verweigert wird.

 

Es ist möglich, einem Gast den Zutritt zu verweigern, bzw. diesen vom Veranstaltungsort zu entfernen, wenn er sich nicht an diese Verhaltensregeln und alle anderen am Veranstaltungsort geltenden Regeln und Sicherheitsvorkehrungen hält oder (z.B. unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder anderen verhaltensverändernden Substanzen) die Veranstaltung oder das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Zuschauer stört. Ein Rückerstattungsanspruch auf geleistete Zahlungen besteht nicht.

 

Es ist verboten, die nachstehenden Gegenstände am Veranstaltungsort zu verwenden, bei sich zu führen oder dorthin zu verbringen: Waffen jeglicher Art sowie Gegenstände, die als Waffen gebraucht werden können; Gegenstände, Stoffe und Inhalte, die geeignet sind, eine Bedrohung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung darzustellen oder den Ablauf des Spiels zu stören oder Personen- oder Sachschäden zu verursachen; Geschosse jeglicher Art wie Bolzen, Holz- oder Metallstücke, Steine, Gläser, Büchsen, Flaschen; entflammbare oder explosive Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase, Feuerwerkskörper jeglicher Art; alkoholische Getränke, Betäubungs- oder Aufputschmittel; Glasbehälter, PET-Flaschen, Tetra-Packs, Isolierkannen, Dosen, sperrige Gegenstände, Tonbandgeräte, Foto-Film- oder Videokameras; Spruchbänder oder Schilder mit Texten oder Botschaften kommerziellen, anstößigen, böswilligen, provokativen, politischen, ideologischen oder religiösen Inhalts; Fahnen, Abzeichen, aufblasbare Gegenstände oder Symbole, die geeignet sind, Sicherheit und Ordnung zu stören oder die Sicht anderer Zuschauer zu behindern; Tiere (sofern nicht ausdrücklich freigegeben); kommerzielle Werbeartikel und -materialien jeglicher Art, insbesondere Schriften, Handzettel, Abzeichen, Schilder, Symbole und Spruchbänder; andere von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes und/oder anderen entsprechend ermächtigten Personen ausgemachte Objekte, die die Sicherheit und/oder den guten Ruf der Veranstaltung möglicherweise beeinträchtigen.

 

Wenn Gäste mit verbotenen Gegenständen oder bei der Zweckentfremdung unter bestimmten Voraussetzungen zulässiger Gegenstände angetroffen werden, können die Gegenstände eingezogen und/oder die betreffenden Personen des Veranstaltungsorts verwiesen und/oder zu Überprüfungszwecken örtlichen Behörden übergeben werden.

 

Gästen ist am Veranstaltungsort der Besitz, der Verkauf oder das Verteilen von kommerziellen Artikeln wie insbesondere Getränken, Nahrungsmitteln, Souvenirs, Kleidungsstücken oder Flugblättern streng verboten. Derartige Gegenstände können den Betreffenden von Mitarbeitern des Ordnungsdienstes oder anderen entsprechend ermächtigten Personen abgenommen oder vorübergehend eingezogen werden; die betreffenden Gäste können des Veranstaltungsorts verwiesen werden.

 

10.     Gäste, die ein Spiel besuchen, erkennen an, dass es sich hierbei um eine öffentliche Veranstaltung handelt und erklären sich dementsprechend damit einverstanden, dass ihr Bild und/oder ihre Worte unentgeltlich für Live-Sendungen in Rundfunk oder Fernsehen oder für sonstige Aufzeichnungen oder Übertragungen, auf Fotos oder mittels anderer bereits existierender oder zukünftiger Technologien aufgenommen und verwendet werden können.

 

11.     Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Veran-stalter ist berechtigt, vorgenannte Gegenstände vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

 

12.     Änderungen der Spieltermine sind grundsätzlich möglich. Genaue Daten und Anstoßzeiten ergeben sich aus der Tagespresse oder aus dem Internet des Veranstalters unter www.hannover96.de. Im Falle eines Spielabbruchs besteht kein Rückgaberecht. Bei Neuansetzung des abgebrochenen Spiels behält die ursprüngliche Karte ihre Gültigkeit. Bei Absage einer Veranstaltung erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben hat. Eintrittskarten sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

 

13.     Hannover 96 verarbeitet die vom Besteller übermittelten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik geltenden Datenschutz-bestimmungen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist nur dann möglich, wenn die Übermittlung notwendig ist, um den geschlossenen Dauerkarten- und/ oder Tageskartenvertrag erfüllen zu können. Sofern der Besteller einer Weiterverwendung ausdrücklich widersprochen hat, ist Hannover 96 nicht berechtigt, die vom Besteller erhaltenen Daten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfs-gerechten Gestaltung der Angebote von Hannover 96 zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.

 

14.     Spätestens mit Vertragsabschluss wird der Eintrittskartenpreis, der sich aus den aktuellen Preislisten des Veranstalters ergibt, fällig. Die Zahlung hat per Rechnung, per Überweisung, per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren zu erfolgen. In den Vorverkaufsstellen ist auch Barzahlung möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Karteninhaber bis Zahlungseingang den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern.

 

15.     Mit der Abgabe einer Bestellung erkennt der Kunde die Bedingungen des Kaufs, des Ausschlusses, des Weiterverkaufs und der Nichtrückerstattung sowie aller weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

 

16.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag einschließlich seiner Nebenbedingungen ist alleiniger Erfüllungsort Hannover. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.