Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Lieferungen
und Leistungen im Rahmen des Dauer- und Einzelkartenverkaufs von Hannover 96.
Für den
Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten (Tickets) gelten ausschließlich
die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Zutritt zur Arena
unterliegt zudem der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung.
1.
Die Dauerkarte gilt ausschließlich für alle 17 Heimspiele
in der Bundesligasaison 2013/ 2014. Von der Gültigkeit der Dauerkarte sind
sämtliche stattfindenden Sonderspiele, wie Freundschaftsspiele, Pokalspiele
jeglicher Art und Relegationsspiele ausgeschlossen.
2. Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von
Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur
Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von
Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander
treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des
Clubs und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Aus diesem Grunde ist es dem Ticketerwerber nicht gestattet:
a) die Tickets zum gewerblichen
und/ oder kommerziellen (d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht) Weiterverkauf ohne
vorherige Zustimmung durch Hannover 96 zu erwerben;
b) die Tickets ohne ausdrückliche
vorherige schriftliche Zustimmung durch Hannover 96 zu Zwecken der Werbung, der
Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht
autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden;
c) die Tickets an Anhänger von
Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für
den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen;
d) Tickets entgeltlich oder
unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf
die Arena in Hannover beschränktem Stadionverbot belegt sind, sofern der
Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.
Auf Verlangen des Clubs ist der
Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift
und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder
verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese AGB, so wird das
Ticket ungültig. Der Club ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch
elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt
zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Club
von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500
Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Zudem behält sich der Club das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen
verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein
Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen
einzuleiten.
3. Dauer-
und Einzelkarten gelten nur für den jeweiligen Inhaber.
Der Veranstalter ist berechtigt,
bei unvorhersehbaren Beeinträchtigungen der Plätze Karteninhabern einen
Ausweichplatz in der gleichen Preiskategorie zuzuweisen. Schadensersatz- oder
Gewährleistungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
4.
Die Dauer- / Tageskarte berechtigt nur eine Person zum
Eintritt in die Arena. Dies gilt auch für den Fall, dass der Karteninhaber
Kinder mitbringen sollte. Kinder jeden Alters benötigen eine eigene
Einlasskarte. Bei Kindern unter sechs Jahren ersetzt ein dementsprechendes
Ausweisdokument die Eintrittskarte, der Sitzplatzanspruch entfällt.
Der Kartenkäufer erkennt ausdrücklich an, dass mit
den Eintrittskarten keinerlei Berechtigung oder Befugnis erworben wird, mit
einem Hinweis auf die Veranstaltung, das Spiel oder Hannover 96 zu werben bzw.
Marketing zu betreiben.
Der Kartenkäufer wird die Dauer-/Tageskarte nicht
vor, während oder nach der Veranstaltung zu Marketing- oder Werbezwecken
verwenden, dieses insbesondere nicht als Preis im Rahmen von Wettbewerben,
Spielen, Verlosungen, Wettspielen oder vergleichbaren Aktivitäten aussetzen
oder Promotion-, Werbe- oder Vermarktungstätigkeiten in Verbindung mit der
Veranstaltung, dem Spiel oder Hannover 96 durchführen.
Der Kartenkäufer ist nicht berechtigt, evtl.
vorhandene offizielle Embleme, Bezeichnungen oder Maskottchen der Veranstaltung
zu verwenden. Es ist untersagt, Promotion- oder Werbeartikel jeglicher Art, Flugblätter
in die Arena mitzubringen
5.
Ermäßigungen für den Dauerkarten-/Einzelkartenverkauf gelten für folgende
Personen: Kinder bis einschließlich zum 14.Lebensjahr, Schüler, Studenten,
Auszubildende, Schwerbehinderte. Ein Nachweisdokument ist beim Zutritt zur
Arena vorzulegen. Es besteht keinerlei Rückerstattungsanspruch auf den
Kaufpreis.
6.
Bei vergessenen Dauer- und/ oder Tageskarten stellt Hannover 96 gegen eine
Bearbeitungsgebühr von 10,- € eine Ersatzkarte aus. Bei Verlust
der Dauerkarte ist Hannover 96 unverzüglich zu unterrichten. Sodann erfolgt die
Sperrung der Dauerkarte und Ausstellung einer Ersatzkarte. Für etwaigen
Nutzungsausfall oder sonstige Schäden hat Hannover 96 nicht einzustehen. Für
die Ausstellung der Ersatzkarte hat der Inhaber eine Bearbeitungsgebühr von
10,- € zu zahlen. Infolge einer Beschädigung unlesbare Eintrittskarten und
Zutritts-/Parkausweise berechtigen nicht zum Einlass.
Hannover 96 haftet nicht für Verlust, Diebstahl,
Zerstörung, Vergessen oder Beschädigung von Eintrittskarten und
Zutritts-/Parkausweisen.
7.
Die Versendung der Tickets an den Ticketerwerber
geschieht auf Kosten und Gefahr des Ticketerwerbers, es sei denn, es liegt
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten Hannover 96, bzw. des von Hannover
96 beauftragten Dritten vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch
Hannover 96.
8.
Bei fehlerhaften Tickets im Hinblick auf Anzahl, Preis,
Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, müssen Reklamationen unverzüglich,
binnen einer Woche nach Erhalt und Kenntnisnahme geltend gemacht werden.
9.
Der
Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Die Haftung für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Zuschauer erkennt mit dem Kauf einer Eintrittskarte
die Stadionordnung der Arena an. Den Anweisungen der Polizei, des
Ordnungspersonals, der Stadionverwaltung und des Veranstalters ist Folge zu
leisten. Von
den zuständigen Behörden, insbesondere den Polizeibehörden getroffene oder angeordnete
Maßnahmen gelten für den Kartenbesitzer als verbindlich. Insbesondere verliert
er alle Rechte in Verbindung mit der Eintrittskarte, ohne einen
Erstattungsanspruch zu haben, wenn infolge
einer Verletzung von Verhaltensregeln die Eintrittskarte ungültig wird oder er
aus dem Stadion verwiesen bzw. ihm der Zutritt zum Stadion verweigert wird.
Es
ist möglich, einem Gast den Zutritt zu verweigern, bzw. diesen vom
Veranstaltungsort zu entfernen, wenn er sich nicht an diese Verhaltensregeln
und alle anderen am Veranstaltungsort geltenden Regeln und
Sicherheitsvorkehrungen hält oder (z.B. unter Einfluss von Alkohol,
Betäubungsmitteln oder anderen verhaltensverändernden Substanzen) die
Veranstaltung oder das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Zuschauer
stört. Ein Rückerstattungsanspruch auf geleistete Zahlungen besteht nicht.
Es ist verboten, die nachstehenden Gegenstände am Veranstaltungsort zu
verwenden, bei sich zu führen oder dorthin zu verbringen: Waffen jeglicher Art
sowie Gegenstände, die als Waffen gebraucht werden können; Gegenstände, Stoffe
und Inhalte, die geeignet sind, eine Bedrohung der Sicherheit oder öffentlichen
Ordnung darzustellen oder den Ablauf des Spiels zu stören oder Personen- oder
Sachschäden zu verursachen; Geschosse jeglicher Art wie Bolzen, Holz- oder
Metallstücke, Steine, Gläser, Büchsen, Flaschen; entflammbare oder explosive
Stoffe, Flüssigkeiten oder Gase, Feuerwerkskörper jeglicher Art; alkoholische
Getränke, Betäubungs- oder Aufputschmittel; Glasbehälter, PET-Flaschen,
Tetra-Packs, Isolierkannen, Dosen, sperrige Gegenstände, Tonbandgeräte,
Foto-Film- oder Videokameras; Spruchbänder oder Schilder mit Texten oder
Botschaften kommerziellen, anstößigen, böswilligen, provokativen, politischen,
ideologischen oder religiösen Inhalts; Fahnen, Abzeichen, aufblasbare
Gegenstände oder Symbole, die geeignet sind, Sicherheit und Ordnung zu stören
oder die Sicht anderer Zuschauer zu behindern; Tiere (sofern nicht ausdrücklich
freigegeben); kommerzielle Werbeartikel und -materialien jeglicher Art,
insbesondere Schriften, Handzettel, Abzeichen, Schilder, Symbole und
Spruchbänder; andere von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes und/oder
anderen entsprechend ermächtigten Personen ausgemachte Objekte, die die
Sicherheit und/oder den guten Ruf der Veranstaltung möglicherweise
beeinträchtigen.
Wenn
Gäste mit verbotenen Gegenständen oder bei der Zweckentfremdung unter
bestimmten Voraussetzungen zulässiger Gegenstände angetroffen werden, können
die Gegenstände eingezogen und/oder die betreffenden Personen des
Veranstaltungsorts verwiesen und/oder zu Überprüfungszwecken örtlichen Behörden
übergeben werden.
Gästen
ist am Veranstaltungsort der Besitz, der Verkauf oder das Verteilen von
kommerziellen Artikeln wie insbesondere Getränken, Nahrungsmitteln, Souvenirs,
Kleidungsstücken oder Flugblättern streng verboten. Derartige Gegenstände
können den Betreffenden von Mitarbeitern des Ordnungsdienstes oder anderen
entsprechend ermächtigten Personen abgenommen oder vorübergehend eingezogen
werden; die betreffenden Gäste können des Veranstaltungsorts verwiesen werden.
10.
Gäste,
die ein Spiel besuchen, erkennen an, dass es sich hierbei um eine öffentliche
Veranstaltung handelt und erklären sich dementsprechend damit einverstanden,
dass ihr Bild und/oder ihre Worte unentgeltlich für Live-Sendungen in Rundfunk
oder Fernsehen oder für sonstige Aufzeichnungen oder Übertragungen, auf Fotos
oder mittels anderer bereits existierender oder zukünftiger Technologien
aufgenommen und verwendet werden können.
11.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den
privaten Gebrauch – sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können
strafrechtlich verfolgt werden. Der Veran-stalter ist berechtigt, vorgenannte
Gegenstände vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.
12.
Änderungen der Spieltermine sind grundsätzlich möglich.
Genaue Daten und Anstoßzeiten ergeben sich aus der Tagespresse oder aus dem
Internet des Veranstalters unter www.hannover96.de. Im Falle eines
Spielabbruchs besteht kein Rückgaberecht. Bei Neuansetzung des abgebrochenen
Spiels behält die ursprüngliche Karte ihre Gültigkeit. Bei Absage einer
Veranstaltung erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der
Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er die Karte erworben
hat. Eintrittskarten sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
13.
Hannover 96 verarbeitet die vom Besteller übermittelten
personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik
geltenden Datenschutz-bestimmungen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist
nur dann möglich, wenn die Übermittlung notwendig ist, um den geschlossenen
Dauerkarten- und/ oder Tageskartenvertrag erfüllen zu können. Sofern der
Besteller einer Weiterverwendung ausdrücklich widersprochen hat, ist Hannover
96 nicht berechtigt, die vom Besteller erhaltenen Daten für Zwecke der Werbung,
der Marktforschung und zur bedarfs-gerechten Gestaltung der Angebote von
Hannover 96 zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
14.
Spätestens mit Vertragsabschluss wird der Eintrittskartenpreis,
der sich aus den aktuellen Preislisten des Veranstalters ergibt, fällig. Die
Zahlung hat per Rechnung, per Überweisung, per Kreditkarte oder per
Lastschriftverfahren zu erfolgen. In den Vorverkaufsstellen ist auch Barzahlung
möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, dem Karteninhaber bis Zahlungseingang
den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern.
15.
Mit der Abgabe einer Bestellung erkennt der Kunde die
Bedingungen des Kaufs, des Ausschlusses, des Weiterverkaufs und der
Nichtrückerstattung sowie aller weiteren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
16.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit
der übrigen Vertragsbedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
berührt. Für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag
einschließlich seiner Nebenbedingungen ist alleiniger Erfüllungsort Hannover.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Mündliche
Nebenabreden bestehen nicht.